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Förderbereiche

Wo wir unterstützen

Zum Start fördern wir andere gemeinnützige Organisationen. Zwei Schwerpunkte geben dabei die Richtung vor: Jugend- und Altenhilfe sowie Umwelt-, Natur- und Tierschutz.

Unsere Schwerpunkte

Menschen und Natur

Jugend- und Altenhilfe

Wir möchten gemeinnützige Organisationen unterstützen, die für junge oder ältere Menschen da sind. Besonders interessieren uns Vorhaben, die Jugend- und Altenhilfe mit Bildung, Kunst oder Sport verbinden.

Umwelt, Natur und Tiere

Ein Leben im Einklang mit der Natur braucht ihren Schutz. Unser zweiter Schwerpunkt gilt deshalb gemeinnützigen Organisationen, die sich für Umwelt, Natur oder Tiere einsetzen.

Förderanfragen

Auf Einladung

In der Startphase nehmen wir Förderanfragen ausschließlich von Organisationen entgegen, die wir dazu eingeladen haben. Das Angebot richtet sich an gemeinnützige Vereine und Einrichtungen, nicht an Einzelpersonen.

Sie haben eine Einladung erhalten? Über das Kontaktformular können Sie uns Ihr Vorhaben vorstellen. Für ergänzende Unterlagen nutzen Sie bitte die E-Mail.

  1. Einladung

    Die Stiftung lädt gemeinnützige Organisationen ein, ein Vorhaben vorzustellen. Eine offene Ausschreibung ist in der Startphase nicht vorgesehen.

  2. Angaben zum Vorhaben

    Bitte beschreiben Sie Ihr Vorhaben und fügen Sie einen Kostenplan, einen Nachweis der Gemeinnützigkeit und einen Zeitplan bei. Unterlagen können Sie uns per E-Mail senden.

  3. Prüfung und Antwort

    Wir prüfen, ob das Vorhaben zu den Stiftungszwecken und den verfügbaren Mitteln passt. Jede Anfrage erhält eine Antwort. Eine Einladung ist noch keine Förderzusage.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht – auch nicht nach einer früheren Förderung oder wenn eine Leistung in Aussicht gestellt wurde.

Der verbindliche Rahmen

Unsere Satzungszwecke

Die Satzung beschreibt den gemeinnützigen Auftrag weiter als die beiden anfänglichen Schwerpunkte. Sie umfasst die folgenden acht Zweckgruppen. Jede Förderung muss diesem Rahmen entsprechen.

Zunächst unterstützen wir die Arbeit anderer steuerbegünstigter Organisationen. Wenn die verfügbaren Mittel es erlauben, kann die Stiftung später auch eigene Projekte oder Einrichtungen verwirklichen.

  • Schutz der Familie
  • Jugend- und Altenhilfe
  • Gesundheitswesen
  • Wissenschaft und Forschung
  • Bildung und Erziehung
  • Sport
  • Kunst und Kultur
  • Natur- und Umweltschutz einschließlich des Tierschutzes